Normentwurf zur Rauch- und Wärmefreihaltung: DIN 18232-10

Normentwurf zur Rauch- und Wärmefreihaltung: DIN 18232-10

Recht & Steuern

Normentwurf zur Rauch- und Wärmefreihaltung: DIN 18232-10

Text: Jens Brunner | Foto (Header): © GUNTAR FELDMANN – STOCK.ADOBE.COM

Die Normenreihe DIN 18232 „Rauch- und Wärmefreihaltung“ legt Anforderungen an die Planung, Bemessung, Ausführung und den Betrieb von Anlagen zur Rauch- und Wärmefreihaltung fest. Voraussichtlich Ende 2024 wird mit der DIN 18232-10 ein neuer Teil der Normenreihe DIN 18232 veröffentlicht.

Auszug aus:

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DIN 18232 wird bei DIN im DIN-Normenausschuss Bauwesen im Fachbereich 52 „KOA 02 Brandschutz“ behandelt. Das Lenkungsgremium KOA 02 ist im Wesentlichen für den Themenbereich des vorbeugenden baulichen Brandschutzes zuständig. Der Aufgabenbereich umfasst die normative Behandlung aller Maßnahmen, die der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorbeugen und somit die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten ermöglichen. Der KOA 02 ist beispielsweise auch zuständig für die gesamte Normenreihe DIN 4102. Der innerhalb des Lenkungsgremiums für DIN 18232-10 zuständige Arbeitsausschuss ist der NA 005-52-32 AA „Rauch- und Wärmefreihaltung“, dessen Arbeitsgebiet die Behandlung von nationalen, europäischen und internationalen Normen im Bereich der Rauch- und Wärmefreihaltung umfasst.

Wichtige Normenreihen, welche sich in der Zuständigkeit des NA 005-52-32 AA befinden, sind neben DIN 18232 die Europäische Normenreihe DIN EN 12101 „Rauch- und Wärmefreihaltung“ (CEN/TC 191/SC 1 „Smoke and heat control systems and components“) sowie die internationale Normenreihe ISO 21927 „Smoke and heat control systems“ (ISO/TC 21/SC 11 „Smoke and heat control systems and components“).

Dienstleistungsrichtlinie

Mit dem neuen Teil 10 der Normenreihe DIN 18232 werden erstmals Anforderungen an die Dienstleister und an die Kompetenz, das Wissen und die Fähigkeiten für die mit der Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebsetzung, Überprüfung, Abnahme oder Instandhaltung von Brandsicherheitsanlagen betrauten Beschäftigten festgelegt. Die in der DIN 18232-10 enthaltenen Anforderungen stehen im Kontext zu der vonseiten des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates erlassenen Richtlinie 2006/123/EU über „Dienstleistungen im Binnenmarkt“ (Dienstleistungsrichtlinie), welche am 12.12.2006 in Kraft getreten ist.

Zur Unterstützung der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie wurde im April 2017 die Europäische Norm DIN EN 16763 „Dienstleistungen für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen“ veröffentlicht. EN 16763 wurde vom Technischen Komitee CEN-CENELEC/TC 4 „Projekt Komitee – Dienstleistungen für Sicherheitsanlagen“ erarbeitet. Bei DIN ist für EN 16763 der Arbeitsausschuss NA 159-01-16 GA „Gemeinschaftsausschuss NADL/DKE: Dienstleistungen für Sicherheitsanlagen“ als nationales Spiegelgremium zuständig. DIN EN 16763:2017-04 legt Mindestanforderungen an Dienstleister sowie an die Kompetenz, das Wissen und die Fähigkeiten für die mit der Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebnahme, Überprüfung, Abnahme oder Instandhaltung von Brandsicherheitsanlagen und/oder Sicherheitsanlagen betrauten Beschäftigten fest. Dabei ist es unerheblich, ob die Dienstleistungen am Installationsort oder durch Fernzugriff erbracht werden.

In der Einleitung von DIN EN 16763 wird herausgestellt, dass die Europäische Norm nur Dienstleistungen für Anlagen abdeckt, die durch die Anwendungsgebiete der europäischen Technischen Komitees CEN/TC 72, CLC/TC 79 und CEN/TC 191 definiert sind. Weiterhin befindet sich in DIN EN 16763 eine Öffnungsklausel mit dem Inhalt, dass die Europäische Norm zusammen mit den für das jeweilige Fachgebiet vorhandenen spezifischen Anwendungsregeln anzuwenden ist.

Da die in DIN EN 16763 enthaltenen Festlegungen allgemein formuliert sind, wurde im NA 005-52-32 AA die Notwendigkeit gesehen, detailliertere Regeln für das Gebiet der Rauch- und Wärmeabzugsanlagen zu formulieren. Dies führte zum Beginn der Arbeiten am neuen Teil 10 der Normenreihe DIN 18232.

DIN 18232-10

Im Dezember 2023 wurde mit E DIN 18232-10:2023-12 ein Norm-Entwurf herausgegeben und der Fachöffentlichkeit zur Stellungnahme vorgelegt. Mittlerweile sind die Arbeiten am Dokument nahezu abgeschlossen. Mit dem nach DIN 18232-10 geforderten Nachweis der Kompetenz der beteiligten Dienstleister wird den hohen Qualitätsanforderungen Rechnung getragen, die erforderlich sind, damit Anlagen zur Rauchableitung, Rauchfreihaltung und zum Rauchabzug im Brandfall ihren bestimmungsgemäßen Beitrag zur Erfüllung der bauordnungsrechtlich geforderten Schutzziele leisten können.

Brandsicherheitsanlagen im Sinne von DIN 18232-10 sind beispielsweise Anlagen
— zur Rauchableitung (z. B. EAT);
— zum natürlichen und maschinellen Rauch- und Wärmeabzug (z. B. NRA, MRA, RWA);
— zur Rauchfreihaltung (Differenzdrucksysteme, z. B. RDA);
— Rauchschürzen (RS).

DIN 18232-10 enthält detaillierte Angaben darüber, welche Nachweise der Fachkompetenz der Beschäftigten für die jeweiligen Projektphasen, zu erbringen sind. Weiterhin werden die erforderlichen Mindestqualifikationen für Beschäftigte abhängig von Ihren Funktionen beim Dienstleister entsprechend der Niveaus des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) systembezogen festgelegt.

In Anhang A von DIN 18232-10 sind Anforderungen an die erforderliche Dokumentation anhand der unterschiedlichen Projektphasen festgelegt, damit eine unabhängige Stelle prüfen kann, ob die Voraussetzungen nach DIN EN 16763 und DIN 18232-10 erfüllt sind.

Konkrete Festlegungen zur Art der zu verwendenden Verfahren der Konformitätsbewertung werden in DIN 18232-10 nicht getroffen. Hierzu wird derzeit im NA 005-52-32 AA ein weiterer neuer Teil der Normenreihe DIN 18232 mit dem Titel „Nachweis der Fachkompetenz nach DIN 18232-10“ erarbeitet, welcher auf DIN 18232-10 Bezug nehmen wird. DIN 18232-10 wird voraussichtlich Ende 2024/Anfang 2025 bei DIN Media erhältlich sein (www.dinmedia.de).

DIN 18232
DIN 18232 „Rauch- und Wärmefreihaltung“ besteht aus folgenden Teilen:

Teil 1: Begriffe, Aufgabenstellung

Teil 2: Natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA); Bemessung, Anforderungen und Einbau

Teil 4: Wärmeabzüge (WA); Prüfverfahren

Teil 5: Maschinelle Rauchabzugsanlagen (MRA); Anforderungen, Bemessung

Teil 7: Wärmeabzüge aus schmelzbaren Stoffen; Bewertungsverfahren und Einbau

Teil 8: Öffneraggregate für Gebäudeabdeckungen zur Entlüftung oder Rauchableitung — Anforderungen und Prüfverfahren (veröffentlicht als DIN/TS)

Teil 9: Mindestwerte der wesentlichen Merkmale für Energieversorgungen nach DIN EN 12101-10 sowie Steuertafeln nach ISO 21927-9

Teil 10: Anforderungen an Dienstleister, die Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebsetzung, Überprüfung, Abnahme und Instandhaltung im Anwendungsbereich Rauchableitung, Rauchabzug und Rauchfreihaltung ausführen“ (NEU)

Der Autor


Jens Brunner
Dipl.-Ing. Architekt Jens Brunner studierte Chemieingenieurwesen am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) und Architektur an der TU Berlin sowie an der Architekturfakultät von Venedig (IUAV). Nach Abschluss seines Studiums war er in verschiedenen Architekturbüros in Berlin tätig. Seit Oktober 2011 betreut er im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau) das Fachgebiet Baulicher Brandschutz.
www.nabau.din.de

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