Vorgehängte hinterlüftete Fassade: Förderungen für Wohnbauprojekte

Vorgehängte hinterlüftete Fassade: Förderungen für Wohnbauprojekte

Kosten & Finanzierung

Vorgehängte hinterlüftete Fassade: Förderungen für Wohnbauprojekte

Text: Christin Goldbeck & Aike Fienold | Foto (Header): © JJFARQ – stock.adobe.com

Wohngebäude mit einer hinterlüfteten Fassade werden sowohl im Neubau als auch im Bestandsbau gefördert. Doch welche Mindestanforderungen sind für Sanierungen einzuhalten und welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Auszug aus:

Die Grundlage bei einem Neubau, sowie bei der Sanierung eines Bestandsgebäudes bildet die Energieeinsparverordnung (EnEV). Dementsprechend ist sie die gesetzliche Grenze zu dem, was vorgeschrieben ist und mindestens erfüllt sein muss. Jedoch können darüber hinaus Bauteile energetisch betrachtet noch besser erstellt werden. Diesen Mehreinsatz an Material und deren höhere CO²-Einsparpotenziale fördern u. a. die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie regionale Förderinstitute.

Bundesweite und regionale Fördermöglichkeiten

Ist die Entscheidung für eine vorgehängte hinterlüftete Fassade gefallen, können unter Betrachtung der geltenden Förderkriterien, bundesweite, als auch regional zu betrachtende, Fördergelder in Anspruch genommen werden.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau mit Hauptsitz in Frankfurt am Main verfügt über eine Vielzahl an Förderprodukten und ist bundesweit für potenzielle Sanierer nutzbar. Regionale Förderbanken, wie beispielsweise die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg), die L-Bank aus Baden-Württemberg oder die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB-Sachsen), machen die Förderrichtlinien der KfW als Bedingung für eine Förderung fest.

Um eine Förderung der KfW in Anspruch nehmen zu können, gilt es zu beachten, dass die Anforderungen der KfW für eine Förderung höher sind als die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV). So darf der U-Wert bei einer Fassadendämmung von außen bei maximal 0,20 W/(m²K) liegen. Im Vergleich dazu liegt der geforderte U-Wert der Außenwand gemäß Energieeinsparverordnung bei 0,24 W/(m²K).

Förderprodukte der KfW

Energetische Modernisierungsmaßnahmen werden bei der KfW aus den Programmen für energieeffiziente Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder für einzelne energetische Maßnahmen mit mindestens 10 % auf die Investition bezuschusst. In Abhängigkeit vom jeweiligen KfW-Effizienzhaus-Niveaus liegt die Obergrenze des Zuschusses bei 30.000 €, bei Einzelmaßnahmen bei 5.000 € je Wohneinheit. Bei der Kreditvariante werden bis zu 100.000 € für das Erreichen eines KfW-Effizienzhauses je Wohneinheit an Kreditvolumen bereitgestellt. Dazu kommt ein Tilgungszuschuss von bis zu 27,5 %, wobei dieser ebenfalls vom jeweiligen KfW-Effizienzhaus-Niveau abhängt. Bei Einzelmaßnahmen liegt der Tilgungszuschuss bei mindestens 7,5 %.

Die Antragstellung erfolgt bei diesen Förderprogrammen durch einen in der Energie-Effizienz-Expertenliste aufgeführten
Energieberater. Die Anträge gilt es dabei vor Vorhabenbeginn zu stellen, da eine Förderung nach abgeschlossener Maßnahme nicht mehr möglich ist. Die Ausführung der Arbeiten sind in Eigenregie nicht durch die KfW förderfähig, weshalb ein fachkundiger Fachbetrieb hinzuzuziehen ist.

Die Dämmung der Fassade kann sowohl im Rahmen einer kompletten Sanierung sowie auch als einzelne Sanierungsmaßnahme oder Maßnahmenpaket durchgeführt werden. Die Kosten zur hinterlüfteten Fassade können dabei komplett geltend gemacht werden. Die KfW stellt ein sogenanntes Infoblatt für die Antragstellung inklusive Liste der förderfähigen Maßnahmen für eine genauere Übersicht zur Verfügung.

Bei umfangreicheren Sanierungsmaßnahmen kann der gelistete Energieberater oder ein fachkundiger Dritter damit beauftragt werden, die Maßnahme zu begleiten. Die Aufgaben dabei liegen in der Begleitung der Umsetzung der energetischen Maßnahmen bis zur Ergebniskontrolle und deren Dokumentation (Maßnahmen- und Erfolgskontrolle). Des Weiteren ist die Umsetzung der KfW-Programmanforderungen in der Baubegleitung von energetischen Maßnahmen sicherzustellen.

Diese Baubegleitung ist nicht mit den Aufgaben eines Bauleiters zu verwechseln. Wird für eine Maßnahme diese Leistung in Anspruch genommen, so fördert dies die KfW mit einem Zuschuss von 50 %, jedoch maximal mit 4.000 €.

In Sachsen-Anhalt bietet die IB-Sachsen maximal 50.000 € pro Wohneinheit, wie hier in Magdeburg.
FOTO: UWE GRAF – STOCK.ADOBE.COM

Beispiele regionaler Förderinstitute

Die einzelnen Bundesländer fördern die Modernisierung von Bestandsgebäuden in unterschiedlicher Weise.

Die Hamburger Investitions- und Förderbank (IFBHH) verfolgt dabei zwei Förderansätze. Einerseits fördert sie neben regenerativen Heizsystemen den Wärmeschutz im Bestand durch reine Zuschüsse bei Einzelmaßnahmen. Andererseits können gewerkeübergreifende Sanierungen im sogenannten Bilanzverfahren gefördert werden.

Die Zuschüsse werden hierbei jedoch nicht auf die Investitionskosten, sondern ein pauschaler Betrag auf die zu sanierende Fläche angesetzt. Bei einer Fassadensanierung sind es aktuell 20 € auf den Quadratmeter. Werden bei der Sanierung nachhaltige Dämmstoffe mit einem Gütezeichen wie etwa „Blauer Engel“ oder „Natureplus-Siegel“ verwendet, können hier zusätzlich 11 € auf den Quadratmeter beantragt werden.

Der Förderzuschuss richtet sich an Wohneigentumsbesitzer bis maximal 2 Wohneinheiten und WEGs. Die IFBHH richtet sich bezüglich der Mindestanforderungen entlang der KfW. Sobald ein Zuschuss höher als 5.000 € gewährt wird, ist ein Energieberater als Baubegleiter hinzuzuziehen und ein hydraulischer Abgleich des Heizsystems durchzuführen. Ob die Baubegleitung über das Förderprogramm der KfW vollzogen oder direkt über die IFBHH gefördert und ausgeführt wird, bleibt dabei dem Auftraggeber überlassen.

In Baden-Württemberg bietet die L-Bank eine weitere Finanzierung für Hauseigentümer mit ebenfalls maximal 2 Wohneinheiten an. Sofern bereits ein KfW-Zuschuss/Darlehen im Bereich des energetischen Bauens oder energetischen Sanierens auf diese Wohneinheiten genutzt wird, können weitere anfallende Kosten zinsgünstig finanziert werden. Darunter fällt beispielsweise der Kaufpreis der Immobilie, Kosten des Grundstücks oder Kosten für die energetische Modernisierung. Das L-Bank Darlehen ist besonders dann interessant, wenn der KfW-Zuschuss bereits erschöpft ist. Die Zinssätze können bei der L-Bank bereits ab 0,75 % p. a. erfolgen.

Eine weitere Förderbank stellt zum Vergleich die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB-Sachsen) dar. Die IB-Sachsen gewährt einen Darlehenszuschuss an Hauseigentümern von Wohngebäuden von maximal 50.000 € pro Wohneinheit je Programm. Dabei wird in den Programmen neben dem energieeffizienten Sanieren auch das altersgerechte Umbauen finanziert und kann zusätzlich zu den KfW-Zuschüssen genutzt werden. Auch hier müssen im Bereich des energieeffizienten Sanierens bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllt werden und durch einen Fachunternehmer ausgeführt werden.

In Deutschland existiert neben den hier genannten regionalen Förderbanken eine Vielzahl an Fördergeldgebern. Für einen ersten und individuellen Überblick lohnt es sich, die Förderdatenbank des Bundes aufzusuchen. Mithilfe der Förderdatenbank des Bundes kann in wenigen Minuten und unter Eingabe einiger Parameter gezielt nach dem richtigen Förderprodukt für jedes Bauprojekt aus dem jeweiligen Bundesland gesucht werden. Dabei kann ohne viel Aufwand Einblick darauf genommen werden, welche Richtlinien zu beachten sind, und dank einer Checkliste geprüft werden, ob die maßgeblichen Fördervoraussetzungen gedeckt sind.

So lässt sich z. B. zielgerichtet ein Förderprogramm aus Bayern (Bayrisches Modernisierungsprogramm) finden, welches Mehrfamilienhäuser ab mindestens 3 Mietwohnungen fördert. Dabei kann zwischen einem zinsgünstigen Darlehen oder als Ergänzung dazu ein Zuschuss genutzt werden. Auch dieses Förderprogramm koppelt die Voraussetzungen für eine Förderung an die Förderrichtlinien der KfW. Zusätzlich darf die Immobilie für den Bezug von Fördergeldern nicht älter als 15 Jahre sein, und zwar gerechnet ab dem 31. 12. des jeweiligen Jahres.

Einbindung von Experten

Die Verwendung von bundesweiten und auch regionalen Förderungen ist immer dann einen Blick wert, sofern die Entscheidung des Dämmstandards über die gesetzlichen Mindestanforderungen der Energieeinsparverordnung hinausgeht. Die Zuschüsse oder zinsgünstigen Darlehen ermöglichen es, die höheren Investitionskosten im Vergleich mit einer wärmegedämmten Putzfassade zu reduzieren. Dadurch können vor allem auch private Bauherren bei der Wahl einer hinterlüfteten Fassade finanziell entlastet werden.

Die frühzeitige Einbindung eines Experten für Energieeffizienz ist in jedem Fall bereits während der Planungsphase der energetischen Sanierung zu empfehlen. Nur so kann eine erfolgreiche Sanierung nach KfW-Richtlinien geplant und mit der Verwendung von Fördermitteln zufriedenstellend umgesetzt werden.

Die Autorinnen


Christin Goldbeck & Aike Fienold
Mit der Gründung der Förderfuchs UG haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, Bauherren deutschlandweit die Möglichkeit zu schaffen, kostengünstig an eine Energieberatung für eine KfW Förderung zu gelangen. Außerdem bieten wir Fachbetrieben einen zeitgemäßen Fördermittelservice aus den Gewerken Heiztechnik, Fensterbau und Fassade. Energy Building ist u. a. auf die Bereiche der vor Ort Beratung (individueller Sanierungsfahrplan), Ausstellung von Energieausweisen oder auf Berechnungen zum sommerlichen Wärmeschutz für Neubauprojekte spezialisiert. Somit kann das gesamte Aufgabengebiet eines Energieberaters und eines Planungsbüros zielführend abgedeckt werden.

www.derfoerderfuchs.de
www.energy-building-hamburg.com

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