Reinigen und sanieren von RLT- und Lüftungsanlagen: Reinigen statt Demontieren lohnt sich

Reinigen und sanieren von RLT- und Lüftungsanlagen: Reinigen statt Demontieren lohnt sich

Kosten & Finanzierung

Reinigen und sanieren von RLT- und Lüftungsanlagen: Reinigen statt Demontieren lohnt sich

Text: Dr. Tina Weinberger | Foto (Header): © WELLNHOFER DESIGNS – stock.adobe.com

Obwohl die regelmäßige Reinigung der Luftleitungssysteme von RLT- und Lüftungsanlagen vorgeschrieben ist, wurde sie bisher oft vernachlässigt. Die Folgen sind Anlagen, die in puncto Gesundheit, Energieeffizienz, Betriebskosten und Brandschutz irgendwann so bedenklich sind, dass sie saniert oder neu montiert werden müssen. Warum und unter welchen Voraussetzungen eine Sanierung die wirtschaftlichere Lösung ist, zeigt ein Beispiel aus der Praxis.

Auszug aus:

Werden Lüftungs- und Klimaanlagen i. d. R. ordnungsgemäß geplant, installiert und in Betrieb genommen, wird deren regelmäßige Reinigung immer noch häufig vernachlässigt – obwohl die DIN EN 15780 [1], die Arbeitsstättenverordnung und die Betriebssicherheitsverordnung anderes fordern. Eine der negativen Folgen der fehlenden Reinigung sind Keime, Pilze, Schadstoffe und Viren, die sich im Betrieb innerhalb kurzer Zeit auf den Oberflächen der Luftleitungssysteme ansammeln. Strömt saubere Frischluft darüber, können sich die Verunreinigungen lösen und mit Viren, Keimen und Staub belastete Luft strömt in die Innenräume ein. Das Ergebnis sind oftmals hygienische und gesundheitliche Probleme sowie ein höherer Reibungswiderstand und daraus resultierend höhere Betriebskosten, eine geringere Energieeffizienz und ein Druckabfall. Letzterer bedingt eine geringere Luftwechselrate mit der Folge eines schlechteren Raumklimas. Bereits 10 % weniger Luftwechsel reichen aus, um ein gesundes in ein schlechtes Raumklima zu verwandeln. Zudem stellen die Verunreinigungen – insbesondere bei Küchen und fettbelasteter Abluft – potenzielle Brandherde dar. Alles in allem führt eine fehlende regelmäßige Reinigung von RLT- und Lüftungsanlagen früher oder später dazu, dass im Betrieb Probleme auftreten, die eine Instandsetzung oder Neuinstallation erforderlich machen.

Anamnese als erster Schritt

Soll entschieden werden, welche Option die bessere ist, spielen der Zustand der Luftleitungssysteme (z. B. Oberflächen- und Abnützungszustand, Hygiene, Instandhaltung), die Energieeffizienz, die Zugänglichkeit, das Alter von Ventilatoren, RLT-Gerät und Luftleitungen als auch die Anforderungen an die bisherigen und künftigen Bedingungen wie Luftwechselrate, Luftfeuchtigkeit oder Brandschutz eine entscheidende Rolle. So beschreibt Wolf Rienhardt, selbstständig tätig für Planung, Training und Beratung in der HLKS-Technik und Mitglied im Deutschen Fachverband für Luft- und Wasserhygiene (DFLW), die „Anamnese“ einer Luftleitung folgendermaßen:

„Den Begriff Anamnese kennen wir aus der Humanmedizin. Sie ist ein systematisches Verfahren zum Erfassen und Dokumentieren des gesundheitlich relevanten Zustands und der medizinischen Vorgeschichte eines Patienten. Sie dient einer eindeutigen Diagnoseerstellung als Grundlage für die medizinische Behandlung. Analog dazu sollten wir in der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) vorab der Durchführung von Maßnahmen zur Instandsetzung, Sanierung oder Erneuerung von RLT-Bestandsanlagen oder deren Systemen, wie Luftleitungssystemen, den technischen Zustand und den Nutzungsbedarf systematisch durch eine Inspektion feststellen, bewerten und dokumentieren. Aus der Bewertung ist eine Empfehlung für die Maßnahme abzuleiten. Die Inspektion umfasst dabei die Zustandsprüfung, Funktionsprüfung und technische Prüfung in Form von Funktionsmessungen, zu denen auch die Dichtheitsprüfung von Luftleitungssystemen gehört. Grundlage für die Inspektion ist – soweit vorhanden – die Revisionsdokumentation als Biografie der RLT-Bestandsanlage.“

Luftkanal vor (links) und nach (rechts) der Reinigung: Eine regelmäßige Reinigung ist das A und O, um Ausfälle von RLT- und Lüftungsanlagen zu vermeiden.
FOTO: BLITZSAUBER GEBÄUDE-SERVICE/R. MIEHE

FOTO: BLITZSAUBER GEBÄUDE-SERVICE/R. MIEHE

Wirtschaftlichkeit als Wegweiser

Lässt sich die Zustands- und Funktionsprüfung beispielsweise bei Wärmetauschern oder Ventilatoren relativ einfach durchführen, sind bei Luftleitungssystemen zahlreiche Faktoren zu berücksichtigen. So ist z. B. zu prüfen, ob die bisherige Auslegung, sprich die bei der Planung angesetzte Mindestluftwechselrate und die darauf basierenden Dimensionen der Leitungen auch zu den künftigen Anforderungen passen. Die Abnützung der Oberflächen, Dichtungen, Vorlegebänder, der Zustand der Oberflächen in punkto Fettablagerungen und die verbleibende rechnerische Nutzungs- bzw. Lebensdauer (diese ist in der VDI 2067 Blatt 1 [2] für Luftführungen und -kanäle mit 30 Jahren angegeben) ist zu untersuchen. Passen die Dimensionen der Leitungen, sind die Abnützung und Fettablagerungen gering und die rechnerische Lebensdauer ausreichend hoch – wie sehr häufig –, ist prinzipiell eine Instandsetzung ebenso möglich wie eine Neuinstallation. Die betriebswirtschaftlich eindeutige Lösung lautet in aller Regel Instandsetzung, wie eine vereinfachte Aufwands- und Kostenabschätzung für ein Luftleitungssystem von 1.000 m² (dies entspricht etwa 300 bis 400 lfm) in der Tabelle oben aufzeigt.

Dauer in Tagen für die Neuinstallation von rund 1.000 m² Luftleitungssystem
ABBILDUNG: TINA WEINBERGER

Dauer in Tagen für die Instandsetzung von rund 1.000 m² Luftleitungssystem
ABBILDUNG: TINA WEINBERGER

90 % weniger Kosten und dichte Systeme

Ohne die Berücksichtigung von Kosten, die durch Entsorgung, Transport, Logistik, Zwischendecken, Wanddurchbrüche, Einregulierung und gegebenenfalls einen Produktionsausfall von knapp drei Monaten entstehen, liegen die Kosten einer Neuinstallation von 1.000 m² Luftleitung (nur für Personal und Luftleitungen) meist bei mindestens 70.000 Euro. Die Kosten einer Instandsetzung belaufen sich hingegen in der Praxis meist auf etwa 10 (bis maximal 20) % der Gesamtsumme. Zugleich bedeutet eine Instandsetzung erheblich weniger Ausfallzeiten, nahezu keine Eingriffe in die Bausubstanz und eine garantierte gute Dichtheit des Luftleitungssystems. Wesentlicher Arbeitsschritt einer Instandsetzung ist nämlich die Abdichtung des Luftleitungssystems. Wird dieses mit dem aktuell mehrfach geförderten Aeroseal-Verfahren durchgeführt, ist Dichtheitsklasse ATC 3 bis 1 kein Problem. Bei einer Neuinstallation sind Undichtigkeiten hingegen unvermeidlich, eine Abdichtung des gesamten Luftleitungssystems wird bisher aber nur in Einzelfällen durchgeführt. Die Folge sind Effizienzeinbußen und unnötig hohe Betriebskosten, wie sich beispielhaft an der EBEWE Pharma in Österreich zeigen lässt. Dort konnte innerhalb von nur drei Tagen – inklusive Auf- und Abbau – die Leckage von 103 l/s (= Dichtheitsklasse ATC 5) auf nur 2,5 l/s (= Dichtheitsklasse ATC 2) reduziert werden. Durch die um 97,5 % verringerte Leckagerate konnte die Effizienz der Lüftungsanlage so gesteigert werden, dass die erwarteten Energieeinsparungen bei etwa 27.000 kWh pro Jahr liegen und eine Amortisationszeit von nur zwei bis drei Jahren bedeuten. Eine Demontage und Neuinstallation hätte einen Stillstand und Ausfall der Produktion von mindestens zwei bis drei Monaten mit Umsatzeinbußen im mehrstelligen Millionenbereich bedeutet und wäre wirtschaftlich untragbar gewesen.

Vorbereitung der Reinigung des Luftleitungssystems bei der EBEWE Pharma
FOTO: AEROSEAL AUSTRIA GMBH

Abdichtung des Luftleitungssystems bei der EBEWE Pharma mithilfe des Aeroseal-Verfahrens
FOTO: AEROSEAL AUSTRIA GMBH

Reinigung und Zugänglichkeit als oberstes Gebot

Werden RLT- und Lüftungsanlagen nach der Sanierung und Abdichtung – oder auch nach einer Neuinstallation oder einem Neubau (wieder) in Betrieb genommen, ist eine regelmäßige Reinigung das A und O, um weitere Ausfälle der Anlagen zu vermeiden. Um diese möglichst einfach durchführen zu können, sollte bei der Planung insbesondere die Zugänglichkeit der Einbauten und der Luftleitungssysteme berücksichtigt werden. Beispielsweise wären Heiz- und Kühlregister so zu planen, dass sie beidseitig zugänglich sind, Tropfenabscheider sollten ausbaubar sein, um Kondensatwannen und Tropftassen reinigen zu können. Luftleitungssysteme sollten möglichst nicht unter Rigipsdecken oder in schlecht zugänglichen Schächten, Ecken, Zwischendecken etc., verlegt sein.

Empfehlenswert sind – wo immer möglich – offen verlegte Luftleitungskanäle, Steigleitungen mit Zugängen in den Zwischengeschossen, abgehängte OWA-Decken (Odenwalddecken) und zusätzlich, wie in der VDI 6022 „Raumlufttechnik, Raumluftqualität“ vorgeschrieben, ausreichend Revisionsöffnungen. Da die Richtlinie weder Mindestanzahl noch Maximalabstand definiert, empfiehlt sich ein Blick in die Praxis. Entsprechend der Wellenlängen typischer Reinigungsgeräte (z. B. von LIFA Air), die auch der Länge eines (von einer Öffnung aus) zu reinigenden Luftleitungsabschnitts entspricht, wäre ein Abstand der Revisionsöffnungen von etwa 30 m zu
wählen.

Werden all diese Punkte berücksichtigt, ist die Dienstleistung Lüftungsreinigung immer noch kein einfaches Gewerk. Es geht darum, ein Erzeugnis zu säubern, welches ein Gesamtprodukt diverser Hersteller und Dienstleister (z. B. Planer, Spediteur, Installateur, Trockenbauer) ist und bei dem die Versäumnisse aus Planungs‑, Liefer‑, Lager‑, Montage- und Bauphase zusammenlaufen.

Mit dem Aeroseal-Verfahren abgedichtete Leckage
FOTO: MEZ-TECHNIK GMBH

Endlich ein Standard für die Branche

Während die Leistungen von Planer, Monteur und Co. genau definiert und mittels einer Ausbildung erlernbar sind, ist dies bei der nach DIN EN 15780 [1] vorgeschriebenen Lüftungsreinigung nicht der Fall. Statt eines standardisierten Skripts, das als Lehrbasis dient, müssen Lüftungsreiniger ihre Kenntnisse aus der Erfahrung sammeln. Sprich, eine Tätigkeit, die höchste Ansprüche an die ausführenden Unternehmen stellt, muss beim Kunden erlernt werden. Um dies zu ändern und Lüftungsreinigern eine Grundlage in Form technischer Regelwerke und Vorgaben an die Hand geben zu können, wird aktuell der erste technische Standard für die Dienstleistung Lüftungsreinigung ausgearbeitet. Ergebnis der deutsch-österreichischschweizerischen Zusammenarbeit wird das neue Blatt 8 der Richtlinienreihe VDI 6022 sein, dessen Veröffentlichung 2022 als Weißdruck unter der Bezeichnung VDI/ÖFR/SWKI 6022 Blatt 8 „Lüftungsreinigung“ geplant ist [3]. Ab dann wird erstmals ein technisches Regelwerk für die Dienstleistung Lüftungsreinigung vorliegen, die Auftraggebern und Auftragnehmern als standardisierte Basis für eine zielführende und seriöse Zusammenarbeit dienen kann. Vor allem aber stellt das neue Regelwerk, welches auf dem Grundlagenpapier RSOE 6000 [4] des ÖFR (Österreichischer Fachverband für Raumlufttechnik) basiert, für Planer und Bauherren eine dringend benötigte „Hilfestellung“ dar. Eine Hilfestellung für eine Leistung, die seit Langem erbracht werden muss, für die es aber bislang weder Regelwerke noch eine Anleitung für ein Reinigungskonzept gab, welches im Zuge der Planungsphase erstellt und in der Betriebsphase konsequent umgesetzt werden soll.

Sensibilisierung für Raumlufttechnik

Eine daraus folgende Konsequenz ist, dass sich am Markt der Irrglaube etabliert hat, dass erschwerte Bedingungen für den Lüftungsreiniger vom Planer verursacht werden. Dies entspricht jedoch oft nicht der Wahrheit. Meist sind schlecht zugängliche und damit schwieriger zu reinigende RLT- und Lüftungsanlagen das Ergebnis einer Reihe von Versäumnissen in der Bauphase. Verursacher sind in der Regel die Bauaufsicht habende Generalunternehmer oder Bauherren, die der Raumlufttechnik eine untergeordnete Rolle zusprechen und sich damit wenig um ein durchgängig sachgemäßes Handling kümmern.

Dies zu ändern und Generalunternehmer sowie Bauherren für das Thema Raumlufttechnik und deren Stellenwert in Bezug auf Hygiene, Brandschutz, Energieeffizienz und Betriebskosten zu sensibilisieren, wäre daher ein wichtiger Punkt. In Schulungen gemäß VDI 6022 Kat. A bzw. Schulungen gemäß RSOE 6000 [4] werden Kenntnisse zum Thema „Instandhaltung und Reinigung von RLT-Anlagen“ vermittelt. Diese können beispielsweise Planer bei Auftraggebern nutzen, um die unvermeidbaren Konsequenzen aufzuzeigen, die sich ergeben, wenn die Forderungen der Richtlinie VDI 6022 Blatt 1 [5] in puncto Hygiene von lufttechnischen Komponenten missachtet werden. Sind der Bauaufsicht die negativen Auswirkungen eines nicht sachgemäßen Handlings lufttechnischer Komponenten bewusst (z. B. müssten lüftungstechnische Komponenten, angefangen bei der Lieferung auf die Baustelle über die Lagerung und Montage bis zur Endabnahme, mittels sorgfältig abgeklebter Öffnungen sicher vor Schmutz, Dreck und Staub geschützt werden), steigt die Wahrscheinlichkeit, dass das Budget für eine kompromisslose Erfüllung der in der Richtlinie VDI 6022 Blatt 1 enthaltenen Forderungen freigegeben wird. Zugleich ist davon auszugehen, dass Bauherren dann eher von allen am Gewerk RLT- oder Lüftungsanlage Mitwirkenden die Einhaltung der VDI 6022 einfordern.

Lüftungsreinigungsgerät in Aktion
FOTO: HBL HAIDINGER GMBH

Mund auf für dichte Luftleitungen

Ein wichtiger Punkt ist auch die Abkehr von einer bisher oft eher kommunikationsarmen Überlassung oder Übergabe einer an der RLT- oder Lüftungsanlage (vollbrachten) Leistung an Unternehmen, welche darauf aufbauend weitere Leistungen erbringen müssen. Statt einer Übergabe à la „Stille-Post“, die in der Praxis zu RLT- und Lüftungsanlagen führt, die nicht der Planung entsprechen, sollte die Bauleitung oder ein speziell dafür vorgesehener Experte dafür Sorge tragen, dass sämtliche Gewerke und Beteiligten offen miteinander kommunizieren und zusammenarbeiten. Idealerweise übernimmt der Experte (oder die Bauleitung) auch die Koordination aller am Gewerk Raumlufttechnik Beteiligten, wie Planer, Spediteure, Installateure, Monteure, Trockenbauer etc. Dadurch könnte vermieden werden, dass sich einzelne Dienstleister aufgrund einer mangelnden Koordination und Kommunikation gegenseitig torpedieren oder die Schuld an Versäumnissen zuschieben, die dann oftmals erst während des Betriebs erkannt werden.

Stattdessen würde der Koordinator und Hauptverantwortliche den gesamten Prozess, von der Planung bis zur Übergabe der RLT-Anlage, interdisziplinär begleiten, die „Zwischenergebnisse“ kontrollieren und von allen am Prozess Beteiligten die Verantwortung für ihren Beitrag am Gesamtwerk RLT- oder Lüftungsanlage einfordern. Potenzielle Mängel könnten dadurch früher erkannt werden und würden nicht erst während der Betriebsphase bzw. der Instandhaltung oder Lüftungsreinigung zum Vorschein kommen. Werden alle Schritte zusätzlich in einer Baudokumentation festgehalten, wäre diese eine gute Grundlage für die Anamnese eines Luftleitungssystems und könnte bei der Endabnahme zusammen mit sauberen RLT- oder Lüftungsanlagen dem Bauherrn übergeben werden.

Zeitbedarf Personalkosten
(angenommener Stundensatz von 50 €)
Materialkosten Luftleitung
(angesetzter Preis von 50 €/m² Luftkanal, inkl. Formteile)
Kosten Instandsetzung
(Reinigung* und Abdichtung)
Neuinstallation ca. 52 Tage (10,5 Arbeitswochen) für 20 Arbeitsschritte 52 Tage à 8 Stunden = 20.800 € 1.000 m² = 50.000 € 100 m² = 550 €
(Annahme einer Dichtheitsprüfung, ggf. Reinigung und Abdichtung von 10 % gemäß DIN EN 12599)
Instandsetzung ca. 9 Tage (2 Arbeitswochen) für 6 Arbeitsschritte 9 Tage à 8 Stunden = 3.600 € 0 € 1.000 m² = 5.500 €
Ergebnis 8,5 Wochen weniger Personalkosten Ersparnis: ca. 17.200 €
(bei 60 € Stundenlohn ca. 20.600 €)
Ersparnis: ca. 50.000 € Mehraufwand: ca. 4.950 €

Aufwands- und Kostenabschätzung für die Instandsetzung eines Luftleitungssystems im Vergleich zur Neuinstallation
TABELLE: TINA WEINBERGER

* Nach Angabe von Remus Marasoiu, akad. IM und stellvertretender Ausschussvorsitzender VDI 6022 Blatt 8 Reinigung, wird die Dienstleistung Lüftungsreinigung in der Regel mit Tagespauschalen für ein 2- bis 3-Mann-Team verrechnet. Hier ist bei seriösen Anbietern und hochwertiger Ausführung von ca. 2.200 Euro (netto/Tag/Team) auszugehen. Je nach Art und Umfang der Verschmutzung sowie Zugänglichkeit der zu reinigenden Abschnitte und Komponenten gestaltet sich der Reinigungsfortschritt eines Arbeitstags. Als plakatives Beispiel kann man bei einer mäßig zugänglichen Luftleitung, welche mit Staub belastet ist und eine Dimension von ca. (1.000 m² bzw.) 1.000 lfm. aufweist (es sind immer die Laufmeter und nicht die Fläche der Luftleitungen primär preisbildend) von einer Reinigungsdauer von 8 Tagen ausgehen. Dies entspricht bei 1.000 m² bzw. etwa 300 lfm einem Wert von etwa 5.500 Euro (netto).

Praxis-Tipps
Über die zuvor genannten Aspekte hinaus sollten für eine erfolgreiche Reinigung folgende weitere Hinweise berücksichtigt werden [6]:

  • Die Abnahme einer RLT-Anlage nach Errichtung sollte von einem unabhängigen Fachmann durchgeführt werden. Das Mittel zur Qualitätssicherung lautet Hygiene-Erst-Inspektion gemäß VDI 6022.
  • Revisionsöffnungen für die Reinigung von Luftleitungen sind nicht zwangsläufig in der Montagephase zu schaffen. Jedoch sind Anzahl und Position der Revisionsöffnungen in der Planungsphase zu bestimmen.
  • Gebäudetechnik, -ausstattung und Architektur müssen in Bezug auf die Zugänglichkeit von Luftleitungen abgestimmt werden.
  • Sinn und Zweck einer Lüftungsreinigung ist die Herstellung des gesetzeskonformen Zustands der gesamten RLT-Anlage hinsichtlich Hygiene und Brandschutz. Nichts Geringeres sollten Auftraggeber vom Lüftungsreiniger ihrer Wahl verlangen.
  • Bevor eine Reinigung durchgeführt wird, sollte eine hygiene- und brandschutztechnische Inspektion erfolgen. Die Inspektion bildet die Grundlage für Bestandsaufnahme,
    Bedarfserhebung, Projektplanung und letztlich für den Reinigungserfolg.

Literatur


[1] DIN EN 15780:2012-01 Lüftung von Gebäuden – Luftleitungen – Sauberkeit von Lüftungsanlagen

[2] VDI 2067 Blatt 1:2012-09 Wirtschaftlichkeit gebäudetechnischer Anlagen – Grundlagen und Kostenberechnung

[3] VDI 6022 Blatt 8 – Projekt; Raumlufttechnik, Raumluftqualität – Hygieneanforderungen an RLT- Anlagen und -Geräte – Reinigung von RLT-Anlagen und Luftleitungen

[4] ÖFR – Österreichischer Fachverband für Raumlufttechnik: RLT Standard Österreich, RSOE 6000

[5] VDI 6022 Blatt 1:2018-01 Raumlufttechnik, Raumluftqualität – Hygieneanforderungen an raumlufttechnische Anlagen und Geräte (VDI-Lüftungsregeln)

[6] Von Remus Marasoiu, akad. IM, Geschäftsführer RLQ Medien GmbH, ÖFR-Präsident und Stellvertretender Ausschussvorsitzender VDI 6022 Blatt 8 Reinigung

Die Autorin


Dr. Tina Weinberger
Tina Weinberger arbeitet seit 20 Jahren als freie Texterin für kleine und mittelständische Unternehmen sowie Verlage. Als studierte Fachjournalistin und promovierte Ingenieurin (Maschinenbau/Energietechnik) liegen die Schwerpunkte der Text-Ingenieurin auf den Themen Energie, Technik und Nachhaltigkeit – wie z. B. ein klimaneutraler Gebäudebestand und das Lebensmittel Luft.

tina-weinberger.de

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