Energie, Technik & Baustoffe
Rauchableitung und Lüftung in Aufzugsschächten: Für die Energieberatung
Text: ZVEI e. V., Fachverband Sicherheit, Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker – Bundesverband e. V. | Foto (Header): © Wolfgang – stock.adobe.com
Die permanente Öffnung von Aufzugsschächten, wie sie in vielen Gebäuden mit Aufzugsanlagen vorhanden ist, ist nicht mehr zeitgemäß und energetisch ineffizient. Hier geht dauerhaft geheizte oder gekühlte Luft verloren. Somit muss zusätzliche Energie aufgewendet werden, um die gewünschten klimatischen Bedingungen im Gebäude zu erzeugen. Systeme zur Rauchableitung und Lüftung schaffen hier Abhilfe – doch was ist diesbezüglich für die Energieberatung zu beachten?
Auszug aus:
QUARTIER
Ausgabe 2.2025
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Inhalte des Beitrags
Die Landesbauordnungen schreiben eine Öffnung am Schachtkopf vor, um die Rauchableitung im Brandfall und die Lüftung im Regelbetrieb sowie im Störungsfall zu gewährleisten. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) hingegen sieht eine geschlossene Gebäudehülle vor, damit Wärme-/Kälteenergie nicht entweicht. Die Lösung für diese Probleme sind Systeme zur Rauchableitung und Lüftung in Aufzugsschächten (RLA). Diese verschließen die Permanentöffnung und können sie je nach Bedarf im Brandfall oder im Regelbetrieb öffnen.
Rechtliches zur Öffnung am Schachtkopf oder Aufzugsmaschinenraum
Für die Rauchableitung im Brandfall und die Lüftung im Normalbetrieb ist eine Öffnung am Schachtkopf oder Aufzugsmaschinenraum, die 2,5 % der Schachtgrundfläche, jedoch min. 0,1 m² misst, durch die Bauordnung vorgeschrieben. Oftmals wird diese Anforderung durch eine permanente Öffnung erfüllt. Dies hat zur Folge, dass beheizte oder gekühlte Luft konstant durch die Aufzugstüren und die Lüftungsöffnung nach außen hin verloren geht.
Um diesen Energieverlust zu verringern, ist es technisch möglich und rechtlich zulässig, die permanente Öffnung durch ein RLA-System zu verschließen. So kann die Rauchableitung im Brandfall sowie die Lüftung im Normalbetrieb gewährleistet werden, während der Energieverlust durch ausströmende Luft minimiert wird.
In Maschinenräumen befinden sich häufig Fenster, welche von Hand geöffnet oder geschlossen werden können. Diese Fenster stellen baurechtlich keine Rauchableitung dar und müssen dauerhaft in der Offenstellung gehalten werden. Um die energetischen und brandschutzrechtlichen Anforderungen in Einklang zu bringen, ist das Hinzuziehen einer qualifizierten Person für RLA zu empfehlen.
Erhebliche Energieverluste entstehen
Der Energieverlust, der durch die permanente Schachtöffnung entsteht, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Hauptsächlich sind hier die Gebäudeart, der Standort, die Abmessungen des Schachtes, die Differenz zwischen der Innentemperatur des Gebäudes und der Außentemperatur, die Schachthöhe, die Luftdichtheit des Gebäudes und der Aufzugstüren sowie die Nutzungsfrequenz des Aufzugs entscheidend.
Durchschnittlich 7,5 % des Energieverbrauchs eines Bürogebäudes mit einem Wärmeverbrauch von 135 kW/m2 sind auf die permanente Schachtöffnung zurückzuführen. In Deutschland erzeugen ca. 600.000 offene Aufzugsschächte einen jährlichen Energieverlust von 7 bis 11 TWh, was einem vermeidbaren CO2-Ausstoß von ca. 2,0 Mt entspricht [1].
Das Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (ifeu) hat im Rahmen eines Workshops des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz das durchschnittliche Energieeinsparpotenzial für einige Gebäudetypen vorgestellt [2]:
- Wohngebäude: 10.300 kWh pro Jahr
- Bürogebäude: 14.000 kWh pro Jahr
- Krankenhäuser: 21.400 kWh pro Jahr
Zu beachten ist, dass der Energieverlust durch erwärmte Luft aufgrund des Kamineffekts am größten und am besten zu erfassen ist. Allerdings verlässt auch durch Klimaanlagen gekühlte Luft die permanente Schachtöffnung. Dies hängt stark von den individuellen Druckverhältnissen und vom Betrieb des Aufzugs ab (Kabine zieht bei Abwärtsfahrt Luft ins Gebäude).
Automatisierte Öffnungsklappen helfen dabei, Energieverluste zu vermeiden Für die Planung sind mehrere Schritte notwendig. Die Energieberaterin bzw. der Energieberater sollte sich über den Ist Stand im Aufzugsschacht informieren. Informationen dazu hat das Service-Unternehmen, das die Wartung der Aufzugsanlage vornimmt. Ist eine permanente Schachtöffnung vorhanden, gilt es zudem, die Größe zu bestimmen. Für eine Simulation des Energieeinsparpotenzials eines RLA-Systems sind die Anzahl der Stockwerke, Türen (inkl. Anzahl/Art/Größe) und die Innentemperatur relevant.
Zur Verrichtung der Arbeiten im Aufzugsschacht gibt es einige rechtliche Fragen zu klären, da es hier arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen zu beachten gilt. Zuerst ist es wichtig zu wissen, wer im Aufzugsschacht und im Maschinenraum arbeiten darf. Dies steht nur einer nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den technischen Regeln für Betriebssicherheit 3121/2181 und je nach Vorgabe nach DGUV 209-053 „unterwiesenen Person“ zu oder einer Person, die in Begleitung einer „unterwiesenen Person“ ist. Für den Zutritt zum Schacht und zum Maschinenraum sollte vor Beginn der Arbeiten der Inhaber der Schlüssel kontaktiert werden. Dieser ist üblicherweise am/im Aufzug angegeben. Meistens handelt es sich um den Haustechniker, die Hausverwaltung oder eine beauftragte Firma. Vor einer Besichtigung des Aufzugsschachts mit seiner Entlüftungsöffnung ist es daher ratsam, mit dem Verwalter/Betreiber des Gebäudes zu diesem Thema Kontakt aufzunehmen. Dabei ist zu klären, wer wann und zu welchem Zweck den Aufzugsschacht betreten darf.
Von hoher rechtlicher Relevanz sind auch die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Dort wird für die Messung der Luftdichtheit ein Vorgehen nach DIN EN ISO 9972:2018-12 Anhang NA gefordert. Dieser legt fest, dass während der Prüfung das Abdecken von Permanentöffnungen nicht zulässig ist. Ist ein Verschlusselement vorhanden, darf es aber verschlossen werden. Dies führt dazu, dass es für Gebäude mit einer Permanentöffnung im Aufzugsschacht schwieriger wird, einer Luftdichtheitsprüfung, wie im GEG festgelegt, standzuhalten.
Verschluss der Permanent-Öffnung durch gesteuerte Schachtentlüftung
Wie sieht nun die Maßnahme der automatisierten Rauchableitung und Lüftung im Aufzugsschacht konkret aus? Jalousieklappen bzw. Flachdachelemente verschließen die permanente Schachtöffnung und verhindern so den Energieaustritt. Soll ein Niedrigenergiestandard erfüllt werden, ist es auch möglich, thermisch getrennte Verschlusselemente einzubauen. Zusätzlich zur Klappe wird Sensorik zur Raucherkennung sowie für die Luftqualität im Aufzugsschacht verbaut. Sie sorgt im Brandfall für Sicherheit durch Öffnen der Klappe. Im Regelbetrieb überwacht das System die Luftqualität im Schacht und ermöglicht durch regelmäßiges Lüften eine angenehme Atmosphäre im Aufzug.
Der Investition in ein RLA-System stehen Kosteneinsparungen im Betrieb gegenüber. Durch die Energieeinsparungen amortisiert sich ein System, je nach Gebäude, in drei bis sechs Jahren. Das Energieeinsparpotenzial der Maßnahme kann mittels einer Simulation im Vorfeld abgeschätzt werden. Zusätzlich kann man vor dem Einbau durch Messgeräte vor der Permanentöffnung Energieströme erfassen. Hier besteht ebenfalls die Möglichkeit mit Echtzeitdaten per Fernzugriff zu arbeiten. Dies ist insbesondere für die Wirtschaftlichkeitsberechnung in Verbindung mit der Nachrüstung von RLA-Systemen in größeren Gebäudekomplexen hilfreich.
Wer sich für den Einbau eines RLA-Systems entschieden hat, muss sich mit den verschiedenen Möglichkeiten zur Umsetzung beschäftigen. Im üblichen Fall besteht eine permanente Schachtöffnung, bei der die Öffnung sich auf dem Dach oder in der Fassade befindet. Die Standardlösung für einen Abschluss ist eine einfache Jalousieklappe oder ein Lamellenfenster/Flachdachelement (geregeltes Bauprodukt DIN EN 12101-2), die sich im Brandfall öffnen. State of the Art sind Anlagen, die über eine bedarfsgesteuerte Lüftung verfügen.
Die Nachrüstung eines solchen Systems können Fachunternehmen, die eine Berechtigung zur Arbeit im Aufzugsschacht haben und für die Errichtung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen qualifiziert sind, durchführen.
Zu klärende Fragen für den Einbau der Öffnungsklappe sind die Zugänglichkeit der Öffnung, der Platzbedarf im Schachtkopf und die Anforderungen der jeweiligen Landesbauordnungen (z. B. die Windrichtungsunabhängigkeit).
Antworten auf Ihre Fragen
Wie erkenne ich, ob ein Aufzugsschacht technisch nachrüstbar ist?
Dies ist fast immer der Fall, wenn die Permanentöffnung im Schacht oder Maschinenraum von innen oder außen zugänglich ist.
Wenn die Nachrüstung technisch möglich ist, was ist im Hinblick auf die konkrete Auswahl einer Lösung zu beachten?
Wichtige Faktoren hier sind die Energieklasse des Gebäudes, bauliche Voraussetzungen (z. B. der Platzbedarf, da der Schutzraum im Schachtkopf erhalten bleiben muss). Im Zweifel sollte die Beratung des ausführenden Unternehmens in Anspruch genommen werden, dabei helfen Schachtzeichnungen und Fotos.
Über welchen Zeitraum amortisiert sich die Nachrüstung?
Die Nachrüstung einer Anlage zur Aufzugsschachtentlüftung amortisiert sich durch die Einsparung von Wärme- bzw. Kälteenergie auf der Basis von Modellrechnungen i. d. R. innerhalb von ca. drei
bis sechs Jahren.
Kann ich die Kosten für die Nachrüstung auf die Mieter umlegen?
Die Anschaffungs- und Installationskosten können zum Teil auf Mieter von Wohnimmobilien umgelegt werden. Die jährliche Mieterhöhung ist auf 8 % der angefallenen Kosten sowie absolut auf 3,00 €/m2 (bzw. 2,00 €/m2) innerhalb von sechs Jahren begrenzt. Bei gewerblichen Mietverhältnissen bestehen diese Beschränkungen nicht, allerdings muss der Mieter der Mieterhöhung zustimmen.
Kann ich die Wartungskosten als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen?
Da es sich bei den Wartungskosten um eine Dienstleitung handelt, können diese steuerlich geltend gemacht werden. Hierzu kann der Steuerberater weitere Auskunft geben.
Wird die Nachrüstung gefördert? Wenn ja, wie und wo?
Im Rahmen der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) sind RLA-Systeme förderfähig. Sie sind im BEG Infoblatt zu den förderfähigen Leistungen unter Punkt 2.1 als Maßnahmen an der Gebäudehülle für Außenwände aufgeführt. Damit ist eine Förderung in Höhe von bis zu 20 % möglich.
Was ist bei der Durchführung der Maßnahme (Arbeiten am Aufzugsschacht) zu beachten?
Im Aufzugsschacht und im Maschinenraum dürfen nur Personen arbeiten, die über die entsprechende Befugnis nach der Betriebssicherheitsverordnung und den technischen Regeln für Betriebssicherheit 3121/2181 bzw. nach DGUV 209-053 dafür qualifiziert/zugelassen sind. Es müssen alle arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt sein.
Wer darf die Maßnahme durchführen?
Die Installation eines RLA-Systems können Fachunternehmen mit der Berechtigung für Arbeiten im Aufzugsschacht und den Qualifikationen für die Installation und Wartung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen vornehmen.
Was passiert, wenn ich auf eine Nachrüstung verzichte?
Dauerhaft entweicht geheizte/gekühlte Luft durch die Permanentöffnung. Dies führt zu einem erhöhten Energieverbrauch und einer vermeidbaren CO2-Belastung. So entstehen vermeidbare Energiekosten und Emissionen. Sofern im Rahmen des GEG eine Luftdichtheitsprüfung (Blower-Door-Test) erforderlich wird, darf die Öffnung nicht mehr abgeklebt werden. Das Bestehen der Luftdichtheitsprüfung (Blower-Door-Test) wird damit sehr unwahrscheinlich.
Quellen/Verweise
„Hinweise für Energieberater:innen zu Rauchableitung und Lüftung in Aufzugsschächten (RLA)“, Mai 2022; Hrsg: Fachverband Sicherheit
[1] Zahlen nach ifeu (Institut für Energie- und Umweltforschung)
[2] Der Vortrag dazu fand am 25.03.2021 im Rahmen des BMWi Stakeholder-Workshops „Energieverluste durch Lüftungsöffnungen in Aufzugsschächten“ statt.
Die Autoren
ZVEI e. V., Fachverband Sicherheit, www.zvei.org
Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker – Bundesverband e. V. – die bundesweite Interessensvertretung für Energieberaterinnen und -berater, www.gih.de