Städtebau & Quartiersentwicklung
News (4.2024): ÖPNV-Anschluss – Smarte Städte – Neue Wohngemeinnützigkeit
Foto (Header): © Christian Pauschert – stock.adobe.com
Auszug aus:
QUARTIER
Ausgabe 4.2024
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Einfluss verfügbarer Mobilitätsangebote auf Wohnstandortwahl
ABBILDUNG: PROJEKTTEAM STAWAL
Welchen Einfluss haben Mobilitätsangebote und Siedlungsstruktur auf die Alltagsmobilität der Bewohnerschaft? Und wie wirken sich Mobilitätsbedarf und Mobilitätsanforderungen der Menschen auf die Wahl ihres Wohnstandorts aus? Diesen und weiteren Fragen ging das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) gemeinsam mit der TU Dortmund in einer Studie für das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) nach, deren Ergebnisse nun veröffentlicht vorliegen. Die Studienergebnisse zeigen, dass – anders als vielfach vermutet – ein guter Anschluss an öffentliche Verkehrsmittel bei der Wohnstandortwahl eine größere Rolle spielt, als die Verfügbarkeit eines Pkw-Stellplatzes. Dem ÖPNV kommt damit eine Schlüsselrolle in der Siedlungsentwicklung zu. Viele Haushalte möchten nachhaltig mobil sein, sehen jedoch ein gutes ÖPNV-Angebot als unabdingbare Voraussetzung dafür an. Oft finden jedoch Haushalte mit Präferenzen für den Umweltverbund keine Wohnangebote, die diesen Mobilitätswünschen entsprechen. Für diese Nachfrage nach gut angebundenen, autoreduzierten Neubauvierteln könnte sich ein Umsteuern bei Kommunen und in der Wohnungswirtschaft also lohnen. Für Haushalte, die bereits für den Umzug ins (weitere) Umland offen sind, ist das Homeoffice ein zusätzliches Argument, die Wohnungssuche in eine größere Entfernung zum Arbeitsort auszudehnen. Für Haushalte, die das urbane Leben bevorzugen, jedoch auch im Homeoffice arbeiten wollen, ist die nicht ausreichende Wohnungsgröße – mangelndes Arbeitszimmer – ein zunehmendes Problem.
Weitere Informationen unter
www.difu.de
Neuer Stufenplan des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
ABBILDUNG: BUNDESMINISTERIUM FÜR WOHNEN, STADTENTWICKLUNG UND BAUWESEN
Der Stufenplan „Smarte Städte und Regionen“ ist, unter Federführung des BMWSB, von einem Beirat unter Beteiligung von mehreren Bundesressorts, fünf Ländern, Kommunen sowie mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft entwickelt worden. Der Stufenplan soll die Digitalisierung der Stadt- und Regionalentwicklung in Deutschland vorantreiben und die Kommunen bei der Implementierung digitaler Lösungen unterstützen. Ziel des Stufenplans ist es, ein Rahmenwerk für die Digitalisierung der Stadt- und Regionalentwicklung zu schaffen und sich gemeinsam auf den Handlungsbedarf für Bund, Länder und Kommunen zu verständigen: Welche Rahmenbedingungen braucht es, damit digitale Lösungen, die für eine Stadt oder Region entwickelt wurden, woanders funktionieren können? Welche Strukturen und Institutionen können für den Wissenstransfer genutzt werden, welche müssen neu bzw. weiterentwickelt werden? Für den effizienten und zielgerichteten Einsatz digitaler Anwendungen in smarten Städten und Regionen, bedarf es eines Auf- und Ausbaus von Kompetenzen auf der kommunalen Ebene. Um die Kommunen dabei zu unterstützen, schlägt der Beirat die Einrichtung eines auf föderalen Strukturen basierenden Kompetenzzentrums vor. Dieses soll zentral Wissen sammeln, bewerten und systematisch nutzbar machen. Dabei sollen bereits bestehende Strukturen in den Ländern und beim Bund genutzt werden. Unter www.bmwsb.bund.de ist der Stufenplan abrufbar (im Suchfeld den Begriff „Stufenplan“ eingeben).
Kabinettbeschluss zur Förderung von bezahlbarem Wohnraum
ABBILDUNG: BUNDESMINISTERIUM FÜR WOHNEN, STADTENTWICKLUNG UND BAUWESEN
Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag vereinbart, eine neue Wohngemeinnützigkeit (NWG) einzuführen, die neben dem sozialen Wohnungsbau das Segment des dauerhaft bezahlbaren Wohnraums schaffen soll. Mit dem Kabinettbeschluss vom 05. Juni 2024 zum Jahressteuergesetz 2024 setzt sie jetzt die Wiedereinführung der NWG durch gesetzliche Änderungen in der Abgabenordnung um. Damit sollen die Voraussetzungen für ein neues unternehmerisches Segment auf dem Wohnungsmarkt geschaffen werden. Außerdem soll mit dem Beschluss zum Jahressteuergesetz gewährleistet werden, dass sich neben dem sozialen Wohnungsbau eine weitere Säule für die Bereitstellung von bezahlbaren Wohnungen in Deutschland etablieren kann – in Ergänzung zur Struktur der etablierten Wohnungswirtschaft, ohne diese zu benachteiligen. Die NWG setzt so ein Zeichen, dass es sich kurz-, mittel und langfristig lohnt, in faire, bezahlbare Mieten zu investieren.
Weitere Informationen unter www.bmwsb.bund.de.
Neue Broschüre des BBSR
ABBILDUNG: BUNDESINSTITUTS FÜR BAU-, STADT- UND RAUMFORSCHUNG
Eine neue Broschüre des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) bietet Kommunen konkrete Unterstützung für die rechtssichere Erstellung und Ausschreibung von Mietspiegeln. Die Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung (gif) und das Institut Wohnen und Umwelt (IWU) waren vom BBSR mit der Überarbeitung der Broschüre betraut worden, sie entstand im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Die Bundesregierung hat mit der Mietspiegelreform die Bedeutung von Mietspiegeln als Instrument zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete gestärkt. Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern sind nun erstmals verpflichtet, einen Mietspiegel zu erstellen. Mit der Reform soll vor allem eine rechtssichere und wissenschaftlich fundierte Abbildung der ortsüblichen Vergleichsmiete gewährleistet werden.
Die Broschüre kann unter www.bbsr.bund.de/veroeffentlichungen heruntergeladen werden.