Städtebau & Quartiersentwicklung
News (1.2018): Kostengünstiger Wohnungsbau – Impulse für den Wohnungsbau
Foto (Header): © Christian Pauschert – stock.adobe.com
Auszug aus:
QUARTIER
Ausgabe 1.2018
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Leitfaden
DOM publishers hat gemeinsam mit der Wohnraumversorgung Berlin den Leitfaden „Zehn Parameter für einen kostengünstigen Wohnungsbau“ herausgegeben. Ziel der Broschüre ist es, Konzepte für ein qualitätsvolles und gleichzeitig kostengünstiges Bauen zu ermöglichen und somit den aktuellen Anforderungen im Wohnungsbau
gerecht zu werden: Wohnungen für vergleichsweise preiswerte Mieten zu schaffen. Der Leitfaden beleuchtet, welche Faktoren sich preisreduzierend auf Baukosten auswirken können. Dazu gehören unterschiedliche baukonstruktive Aspekte wie Standardisierung, Ausstattung, Grundriss oder Material, aber auch die baurechtlichen Rahmenbedingungen wie Bauleitplanung, Normen oder das Vergaberecht.
Wohnraumversorgung Berlin – Anstalt öffentlichen Rechts (Hrsg.)
Zehn Parameter für einen kostengünstigen Wohnungsbau DOM publishers, 2018, 52 Seiten, ISBN 978-3-86922-024-6 Kostenloser Download unter www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/wohnraumversorgung/
anstalt_themen_neubaukosten_parameter_fuer_kostenguenstigen_wohnungsbau.shtml
Kongress in Wien
Am 4. und 5. Dezember 2018 findet in Wien die internationale Konferenz „Housing for all“ statt. Verantwortliche aus Politik, Wissenschaft und der Wohnungswirtschaft diskutieren mit EU-Gesetzgebern über die Wohnungskrise und mögliche Lösungsansätze, um bezahlbaren Wohnraum in Europa zu schaffen. Der Fokus der Konferenz liegt auf den Fragen nach attraktiven Investitionsmodellen und deren Vorteilen für europäische Städte und der Wirtschaft. Lösungsansätze für eine bessere Wohnungspolitik wie auch Wege aus der Wohnungskrise sind Ziel der Veranstaltung.
www.housing-for-all.eu
Baukongress
Eine effiziente, nachhaltige Infrastruktur ist der Schlüssel für die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und für die Verwirklichung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Dazu bedarf es eines durchdachten Miteinanders der Verkehrsträger und dem planvollen Ausbau der Verkehrswege, der Bildungs- und der Kommunikationsinfrastruktur. Am 4. Dezember 2018 organisiert der Behörden Spiegel in Berlin den Bundeskongress „Öffentliche Infrastruktur“. Der Kongress liefert Informationsangebote, um Kommunen, Länder und den Bund besser in die Lage zu versetzen, eine zukunftsweisende öffentliche Infrastruktur aufzustellen. Die Veranstaltung richtet sich an Entscheider und Experten aus Ämtern, Fachbehörden, kommunalen Zweckverbänden, öffentlichen Unternehmen und Ministerien. Daher werden die klassischen Bereiche des öffentlichen Hoch- und Tiefbaus abgedeckt, aber auch die infrastrukturellen Konsequenzen aus der Digitalisierung. Zudem werden die ländliche Entwicklung, die Bildungsinfrastruktur, Mobilität sowie Immobilienmanagement zentrale Themen des Kongresses sein. Referenten des Kongresses sind unter anderem Ina Scharrenbach (Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW), Dr. Michael Frehse (Abteilungsleitung Heimat, Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat) und Franz Löffler (Landrat des Landkreises Cham).
www.oeffentliche-infrastruktur.de
Ergebnisse des Wohngipfels
Beim Wohngipfel 2018, der am 21. September im Kanzleramt in Berlin stattfand, hat die Bundesregierung mit Ländern und Kommunen ein umfassendes Maßnahmenpaket geschnürt: 1,5 Mio. neue Wohnungen sind das Ziel. Hier die Eckpunkte des Wohngipfels im Überblick:
- Der Bund stellt für die soziale Wohnraumförderung bis 2021 mind. 5 Mrd. Euro zur Verfügung. Gemeinsam mit den Mitteln von Ländern und Kommunen können damit über 100.000 zusätzliche Sozialwohnungen geschaffen werden.
- Das Baukindergeld unterstützt Familien in dieser Legislaturperiode mit 2,7 Mrd. Euro dabei, eigenes Wohneigentum zu erwerben.
- Mit einer Sonderabschreibung (Sonder-AFA) können Investoren künftig vier Jahre lang zusätzlich jeweils fünf Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Mietwohnung bei der Steuer geltend machen. Die Abschreibungsmöglichkeit von jährlich 2 % bleibt bestehen. Das neue Gesetz erlaubt es Bauherren, in den ersten vier Jahren nach Neubau insgesamt 28 % der Kosten von der Steuer abzusetzen.
- Die Städtebauförderung wird vom Bund auf dem Niveau von 790 Mio. Euro fortgeführt. Dabei soll die Förderung noch stärker bei der Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Bewältigung der Wohnungsknappheit ansetzen, wie der Revitalisierung von Stadt- und Ortskernen oder der Umnutzung von Brachflächen.
- Bürger mit geringem Einkommen können mit dem Wohngeld einen Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums erhalten. Mit einer Wohngeldreform 2020 soll das Leistungsniveau und die Reichweite des Wohngeldes gestärkt werden.
- Einfachere Bauvorschriften und Genehmigungsverfahren sollen zu Verbesserungen im Baurecht führen – und damit Kosten und Zeit bei Bauvorhaben sparen. Eine Expertenkommission soll bis zum Sommer 2019 Vorschläge dazu und insbesondere zur nachhaltigen Baulandbereitstellung ausarbeiten.
- Bundeseigene Grundstücke werden vergünstigt an Kommunen weitergegeben, um bezahlbare Wohnungen zu realisieren, und auch Erbbaurecht soll genutzt werden, um eine rasche Bebauung zu ermöglichen.
- Der Bund wird ein Ausschreibungsverfahren für den Bau von Wohnungen in serieller und modularer Bauweise initiieren, das vor allem in großen Städten eine schnelle, preisgünstige und zugleich qualitätsvolle Antwort auf die wachsende Nachfrage nach Wohnraum sein soll.
bundesregierung/red