GEG, CO₂ und E⁴Q (Ausgabe 6.2023)

GEG, CO₂ und E⁴Q (Ausgabe 6.2023)

Editorial

GEG, CO₂ und E⁴Q (Ausgabe 6.2023)

Text: Julia Ciriacy-Wantrup | Foto (Header): © Daniel – stock.adobe.com

Auszug aus:

Nach langem hin und her ist es beschlossen: Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) tritt ab 01.01.2024 in Kraft. Ein Kernpunkt ist, dass ab diesem Zeitpunkt Heizungen bei Neubauten nur dann eingebaut werden dürfen, wenn mindestens 65 % des benötigten Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien stammen. Bei Bestandsbauten kommt dies bei einem Heizungstausch zum Tragen. Im Artikel auf Seite 52 erfahren Sie im Überblick, welche weiteren Regelungen ab 2024 gelten. Wenn Sie sich ausführlich mit den einzelnen Änderungen der GEG-Novelle auseinandersetzen möchten, legen wir Ihnen das „KlarText! GEG“ ans Herz. Die aktualisierte Ausgabe des Booklets liegt dieser Ausgabe bei. Dort sind die überarbeiteten Textstellen rot hervorgehoben und so alle Änderungen auf den ersten Blick erkennbar.

In Bezug auf die Energieversorgung von Quartieren bieten wir Ihnen in dieser Ausgabe weitere spannende Inhalte: Ab Seite 14 lesen Sie, wie die Gemeinde Feldafing im Rahmen einer Quartierslösung eine vollständig CO₂-neutrale Wärme- und Stromversorgung realisiert hat. Mit Erkenntnissen aus dem Forschungsvorhaben E⁴Q, das wir Ihnen im Titelthema vorstellen, kann bereits in frühen Planungsphasen eine Abschätzung der energetischen, ökologischen und ökonomischen Wirkung von vernetzten energetischen Quartierskonzepten vorgenommen werden.

Welche Erfahrungen Wohnungsbauunternehmen bei der Umsetzung der Klimaziele machen, und wie diese realisiert werden können, zeigt schließlich der Praxisbericht 2023 der Initiative Wohnen.2050 ab Seite 24 auf.

Ihre

Julia Ciriacy-Wantrup
Chefredakteurin QUARTIER

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