In Freiburg führte der Bau einer Reihenhausanlage und die Frage der Standsicherheit von insgesamt 21 Reihenendhäusern zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Die spannende Frage lautete, ob der beauftragte Statiker es fehlerhaft unterließ, die für die Standsicherheit der Reihen(end)häuser jeweils erforderliche horizontale Aussteifung durch tragwerksplanerische Vorgaben zu gewährleisten.
Online FV31. Mai 2023