In Radon-Vorsorgegebieten gelten gemäß Strahlenschutzgesetz ab 2020 erstmals Regelungen zum Schutz vor Radon in Gebäuden mit Aufenthaltsräumen, wie Wohnungen, Kitas und Schulen, sowie an Arbeitsplätzen. Das radioaktive Edelgas Radon-222 ist vom Menschen nicht wahrnehmbar und kann langfristig Lungenkrebs auslösen. Forscher der inVENTer GmbH untersuchen in Zusammenarbeit u. a. mit dem Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) die Effektivität dezentraler Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung beim Abbau der Radon-Aktivitätskonzentration in der Raumluft.
Online FV7. Juni 2023