Die neue Immobilienwertermittlungsverordnung: ImmoWertV 2021

Die aktuell gültige Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2010) und die verschiedenen Richtlinien (Bodenrichtwertrichtlinie, Sachwertrichtlinie, Vergleichswertrichtlinie, Ertragswertrichtlinie, Wertermittlungsrichtlinien 2006) werden durch die vollständig überarbeitete Immobilienwertermittlungsverordnung und ergänzende Anwendungshinweise zum 01.01.2022 abgelöst. Das sind die neuen Vorgaben.
3. Mai 2023

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