Viele Städte und Gemeinden gehen aktuell dazu über, Grundstücke im Erbbaurecht zu vergeben, anstatt sie zu verkaufen. Das betrifft auch Flächen für den Geschosswohnungsbau. Wie gehen Genossenschaften damit um?
Der Heimfall ist eine Besonderheit des Erbbaurechts. Tritt er ein, geht das Gebäude, das auf dem Erbbaurechtsgrundstück steht, vor Vertragsablauf in das Eigentum des Erbbaurechtsgebers über. In der Praxis passiert das allerdings ausgesprochen selten, wie der Deutsche Erbbaurechtsverband jetzt in einer Umfrage herausfand.
In Deutschland setzen Städte und Gemeinden wieder verstärkt auf das Erbbaurecht, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und Bodenspekulationen zu vermeiden. Doch auch für denjenigen, der auf diesen Flächen baut, ergeben sich Vorteile.