Mit der dritten Änderung der Ladesäulenverordnung wird das Datum, ab dem neu zu errichtende öffentlich zugängliche Ladepunkte einen kontaktlosen Zahlungsvorgang mittels eines gängigen Debit- und Kreditkartensystems ermöglichen müssen, vom 01.07.2023 auf den 01.07.2024 verschoben. Und auf welche weiteren Änderungen müssen sich Ladepunktbetreiber sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene künftig einstellen?
Online FV11. August 2023