Am 7. Juli 2023 trat das Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, die Öffentlichkeitsbeteiligung im Bauleitplanverfahren im Regelfall als digitales Verfahren durchzuführen. Ergänzend dazu hat man einige Verfahrensregelungen vereinfacht bzw. verkürzt. Im Gegenzug ist die Rechtsprechung in Bezug auf eine Vorschrift zur Verfahrensvereinfachung auf die Bremse getreten.
Online FV31. Oktober 2023