Kosten & Finanzierung
Verwaltungsvereinbarungen zum sozialen Wohnen: Förderprogramm „Junges Wohnen“ 2024
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Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, perspektivisch 100.000 öffentlich geförderte Wohnungen pro Jahr zu schaffen. Zuständig für den sozialen Wohnungsbau sind die Länder. Der Bund unterstützt die Länder durch Finanzhilfen. Hierzu ist in der aktuellen Finanzplanung vorgesehen, dass der Bund den Ländern für den sozialen Wohnungsbau im Zeitraum 2022 bis 2027 insgesamt 18,15 Mrd. Euro Bundesmittel zur Verfügung stellt.
Auszug aus:
QUARTIER
Ausgabe 2.2024
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Der Einsatz der Finanzhilfen wird in jährlichen Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarungen geregelt. Mit ihrer Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarungen zum sozialen Wohnungsbau im Programmjahr 2024 schafft der Bund eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass der soziale Wohnungsbau auch 2024 massiv gefördert werden kann.
Bundesministerin Geywitz: „Über 18 Mrd. Euro Bundesmittel investiert der Bund in den sozialen Wohnungsbau. Allein 2024 stehen 3,15 Mrd. Euro für den Bau und die Modernisierung garantiert bezahlbarer Wohnungen zu Verfügung. Das ist dringend nötig, denn der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum wächst. Neuer bezahlbarer Wohnraum ist eine gesamtstaatliche Aufgabe, deshalb arbeiten Bund und Länder hier eng zusammen. Auf die Summe des Geldes on top kommt die Co-Finanzierung der Länder. Ab dieser Verwaltungsvereinbarung beteiligt sich jedes Land in Bezug auf die aufwachsenden Mittel des Bundes mit mindestens 40% an der Finanzierung. Im 16-Bundesländer-Schnitt lag die Co-Finanzierung der Länder in der Vergangenheit bereits bei 150%. Insgesamt schaffen wir es so, gemeinsam voraussichtlich über 45 Mrd. Euro in den öffentlich geförderten Wohnungsbau bis ins Jahr 2027 zu investieren. Ein großer finanzieller Kraftakt, der zeigt, welche Bedeutung die Neuschaffung bezahlbaren Wohnraums in Deutschland für uns hat.“
Sobald alle Länder die Verwaltungsvereinbarung zeichnen, tritt sie in Kraft. Neben der „VV Klassischer sozialer Wohnungsbau“ wurde auch die „VV Junges Wohnen“ erneut unterzeichnet.
Dazu Klara Geywitz: „Mit dem Programm ‚Junges Wohnen‘ kümmern wir uns zusammen mit den Ländern ganz gezielt um junge Menschen, die es am Wohnungsmarkt oft noch schwerer haben. Die 500 Mio. Euro werden uns von den Ländern nahezu aus den Händen gerissen. Sie fließen extrem schnell ab. Deshalb geht das Programm weiter. Aktuell sind in den Ländern 10.000 neue bzw. modernisierte Wohnheimplätze für Studierende und Auszubildende auf dem Weg.“
Von den insgesamt 3,15 Mrd. Euro, die der Bund für das Programmjahr 2024 bereitstellt, sind – wie im letzten Jahr auch – 500 Mio. Euro für die Förderung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende reserviert („Junges Wohnen“), während die übrigen 2,65 Mrd. Euro für den klassischen sozialen Wohnungsbau vorgesehen sind. Der soziale Wohnungsbau ist Stabilitätsanker in Zeiten schwieriger wohnungspolitischer Rahmenbedingungen, ist aber nicht auf den Neubau von Sozialmietwohnungen begrenzt: Zusammen mit Modernisierungsmaßnahmen, dem Erwerb von Belegungsrechten, Eigentumsmaßnahmen und Wohnheimplätzen wurden z.B. im Jahr 2022 insgesamt gut 41.000 Wohnungen gefördert.