Energie, Technik & Baustoffe
Balkone, Loggien und Laubengänge: Teil 2: Ausbildung von Details und Instandhaltung
Text: Peter Schmidt | Foto (Header): © STUDIOLAMAGICA – stock.adobe.com
Bei der Planung der Abdichtung von Balkonen und ähnlichen Flächen sind bestimmte Grundsätze und Regeln zu beachten. Die Dichtheit und Dauerhaftigkeit der gesamten Abdichtung werden von der zuverlässigen Funktionsfähigkeit der Details bestimmt.
Auszug aus:
QUARTIER
Ausgabe 6.2021
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Zu den Details zählen Anschlüsse an aufgehende Bauteile und Türen, Abschlüsse an den Rändern der Abdichtung, Durchdringungen und Bewegungsfugen. Deren fachgerechte Ausbildung hat eine besondere Bedeutung, da die Dichtheit und Dauerhaftigkeit der gesamten Abdichtung im Wesentlichen von der zuverlässigen Funktionsfähigkeit der Details bestimmt wird. Aus diesen Gründen sind bereits bei der Planung von Details einige Grundsätze zu beachten: Die abzudichtenden Bauteile sollten so gestaltet werden, dass die Abdichtung einfach verläuft und ein einfacher Anschluss an Details möglich ist. Durchdringungen, wie z. B. Abläufe, sollten auf das unbedingt nötige Minimum begrenzt und so angeordnet werden, dass die Flächenabdichtung hieran fachgerecht angeschlossen werden kann. Die Mindestabstände untereinander sind zu beachten; bei ahnenförmigen Abdichtungen ≥ 300 mm, bei flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen, z. B. FLK ≥ 100 mm – gemessen von der Flanschaußenkante. Des Weiteren sollten Bewegungsfugen geradlinig verlaufen und mit Kehlen und Kanten, wie z. B. bei aufgehenden Bauteilen, sowie anderen Fugen einen möglichst rechten Winkel bilden. Die Reihenfolge der Montage anderer Gewerke, wie die Montage von Tür- und Fensterelementen und Fassadenbekleidungen, ist sinnvoll zu planen, um die Voraussetzungen für eine fachgerechte Ausführung der Abdichtung der Details zu schaffen. Und schließlich müssen die für die Ausbildung der Details verwendeten Materialien geeignet und mit den Abdichtungsstoffen verträglich sein.
Anschlüsse an aufgehende Bauteile
An aufgehenden Bauteilen (wie z. B. Wänden) ist die Abdichtung mindestens 150 mm hochzuführen und dort gegen Abrutschen und Hinterlaufen zu sichern. Die Anschlusshöhe gibt das Maß zwischen der Oberfläche des Belags und dem oberen Abdichtungsrand an. In schneereichen Gebieten sowie in Sonderfällen, wie z. B. in exponierten Lagen sowie in regen- und windreichen Gebieten, können auch größere Anschlusshöhen erforderlich sein. Dies ist im Einzelfall festzulegen. Anschlüsse sind gegen mechanische Einwirkungen zu schützen, z. B. durch ein Blech. Damit eine problemlose Instandhaltung gewährleistet ist, sind Anschlüsse so zu planen und auszuführen, dass sie zugänglich sind. Hinsichtlich der Beanspruchung und Ausbildung werden Anschlüsse mit und ohne Wassereinwirkung unterschieden (siehe Abb. rechts).
Bei Anschlüssen mit Wassereinwirkung ist der obere Abdichtungsrand direkt der Witterung ausgesetzt. Am oberen Rand ist die Abdichtung gegen Abrutschen und Hinterlaufen zu sichern. Dazu sind in Abhängigkeit vom Abdichtungsstoff unterschiedliche Maßnahmen erforderlich. Bei Abdichtungen mit Kaltselbstklebebahnen mit HDPETrägerfolie ist der Rand mit Klemmschienen oder Klemmprofilen linienförmig am aufgehenden Bauteil im Abstand von 200 mm zu befestigen. Damit die Abdichtung überall flächig anliegt und ein Hinterlaufen ausgeschlossen wird, muss der Untergrund ausreichend eben sein. Alternativ können für den Anschluss auch Verbundbleche verwendet werden, an die die KSK-Bahnen angeschweißt werden. Am oberen Abdichtungsrand ist zusätzlich eine Dichtstofffase auszubilden. Bei Abdichtungen mit FLK kann auf eine mechanische Befestigung verzichtet werden, wenn eine ausreichende Haftung der Abdichtungsschicht mit dem Untergrund sichergestellt ist und der Untergrund eine ausreichende Tragfähigkeit aufweist.
Bei Anschlüssen ohne Wassereinwirkung wird die Abdichtung an der Wand hinter der Wandbekleidung hochgeführt. Der Abdichtungsrand ist somit gegen Witterungseinflüsse und Wassereinwirkung geschützt. Besondere Maßnahmen gegen Hinterlaufen sind hier in der Regel nicht erforderlich. Sofern der hochgeführte Abdichtungsrand bei KSK-Bahnen durch die Bekleidung gegen Abrutschen gesichert ist (z. B. bei Wärmedämmverbundsystemen), sind keine weiteren Befestigungsmaßnahmen notwendig. Bei Abdichtungen mit FLK oder AIV-F, die eine ausreichende Haftung mit dem Untergrund aufweisen, kann auf eine mechanische Befestigung des oberen Randes ebenfalls verzichtet werden.
Auch im Bereich von Türen und Zugängen wird eine Anschlusshöhe von mindestens 150 mm gefordert. Dadurch ergibt sich zwischen der Oberfläche des Fußbodens im Innenraum und dem Belag auf der Außenseite zwangsläufig eine Stufe. Wegen der damit verbundenen Unfallgefahr sowie Forderungen nach Barrierefreiheit sind derartige Konstruktionen nicht mehr zeitgemäß. Zumindest bei Neubauten werden daher geringere Anschlusshöhen gefordert. In diesem Fall sind allerdings zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, die ein Eindringen von Wasser ins Gebäudeinnere sowie ein Hinterlaufen der Abdichtung verhindern. Zur Reduzierung der Spritzwasserbelastung ist der Zugang durch ein Vordach zu schützen oder in einem Fassadenrücksprung anzuordnen. Weiterhin ist vor der Tür auf der gesamten Breite eine Entwässerungsrinne (ggf. beheizbar) anzuordnen, die das Niederschlagswasser sammelt und direkt in die Entwässerungsanlage ableitet. Eine Entwässerung auf die Abdichtung, z. B. ins Splittbett, ist jedoch nicht zulässig. Das Gefälle des Belags muss so ausgebildet werden, dass es von der Tür weg weist.
Außerdem sind spezielle Türrahmen einzubauen, an die die Abdichtung angeschlossen werden kann (siehe Abb. links unten).
Bei barrierefreien, niveaugleichen Zugängen darf die Schwellenhöhe nicht größer als 20 mm sein; siehe hierzu DIN 18040 [1]. In diesem Fall ist zu beachten, dass sowohl nach der Abdichtungsnorm DIN 18531-5 als auch nach der Flachdachrichtlinie derartige Lösungen als abdichtungstechnische Sonderkonstruktionen betrachtet werden. Sie sind für jeden Einzelfall gesondert zu planen, wobei alle Beteiligten (Planer, Türhersteller und Ausführende) einzubeziehen sind. In beiden Regelwerken wird außerdem darauf hingewiesen, dass bei Anschlusshöhen ≤ 20 mm die Abdichtung allein die Funktion der Dichtigkeit am Türanschluss nicht gewährleisten kann. Es sind daher weitere planerische Vorgaben nötig, die ein Eindringen von Wasser ins Gebäudeinnere sowie ein Hinterlaufen der Abdichtung zuverlässig verhindern. Für Regeln zur Planung der Abdichtung von weiteren Details wie Randabschlüssen, Durchdringungen und Bewegungsfugen sowie zur Ausführung wird auf die Regelwerke verwiesen.
Schutz der Abdichtung und Nutzschichten
Die Abdichtung muss vor schädigenden Einflüssen durch mechanische, thermische und chemische Einwirkungen ausreichend geschützt werden. Hierzu ist zwischen der Abdichtungsschicht und der Nutzschicht eine Schutzlage oder Schutzschicht einzubauen, sofern die Nutzschicht nicht die Schutzfunktion übernimmt. Für die Schutzlage oder -schicht dürfen nur Stoffe verwendet werden, die mit dem Abdichtungsstoff verträglich sind. Außerdem müssen sie ausreichend gegen äußere Einwirkungen widerstandsfähig sein. Geeignete Stoffe für Schutzlagen sind bspw. Kunststoffbahnen, Bautenschutzmatten, Dränmatten und -platten sowie Vliese aus synthetischen Fasern. Schutzschichten bestehen im Gegensatz zu Schutzlagen aus biegesteifen Materialien und weisen eine größere Dicke auf. An aufgehenden Bauteilen und Durchdringungen müssen ausreichend breite Fugen in der Schutzschicht gelassen werden. Außerdem dürfen Formänderungen der Schutzschicht die Abdichtung nicht beschädigen. Für die Schutzschicht eignen sich bspw. Dämmplatten aus Polystyrol- Extruderschaum (XPS) (bei gedämmten Bauteilen) sowie Betonplatten und Estriche.
Für die Nutzschicht können bspw. Platten im Splittbett, Platten auf Stelzlagern sowie Fliesen oder Platten auf Estrich, jeweils auf einer Schutzlage verlegt, verwendet werden. Bei Nutzschichten, die gleichzeitig die Schutzfunktion übernehmen, ergibt sich der Vorteil, dass keine separate Schutzschicht vorzusehen ist. Dies ist bspw. der Fall bei Abdichtungen aus FLK mit integrierter Nutz- und Schutzschicht und Abdichtungen aus AIV-F, bei denen der Belag aus Fliesen oder Platten die Funktion der Schutz- und Nutzschicht übernimmt.
Die Abdichtung von Balkonen, Loggien und Laubengängen ist hohen Beanspruchungen durch Witterungseinflüsse sowie die Nutzung ausgesetzt. Insbesondere bei direkt genutzten Abdichtungen, wie z. B. bei FLK mit integrierter Nutz- und Schutzschicht, können die Beanspruchungen zu einem erhöhten Verschleiß und ggf. zu Schäden führen. Aus diesen Gründen sind regelmäßige Instandhaltungsmaßnahmen zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit erforderlich. Die Instandhaltung umfasst nach DIN 18531-5 bzw. Flachdachrichtlinie in Verbindung. mit DIN 31051 [2] folgende Einzelmaßnahmen: Inspektion, Wartung und Instandsetzung. Die Inspektion wird als Sichtprüfung durchgeführt und dient zur Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustands der Flächenabdichtung und der Details (z. B. Anschlüsse) sowie der Entwässerungseinrichtungen (Abläufe, Rinnen). Hierbei ist insbesondere auf Verschleißerscheinungen, Abwitterung sowie Schäden, wie z. B. Risse, Blasen oder Ablösungen, an der Abdichtung und Nutzschicht zu achten. Auch die Unterseiten von abgedichteten Flächen sollten überprüft werden. Bei festgestellten Schäden sollten die Ursachen hierfür ermittelt werden. Die Wartung umfasst die Reinigung der Oberflächen von Abdichtung und Nutzschicht sowie das Entfernen von Pflanzenbewuchs. Auch die Reinigung der Abläufe und Rinnen zählt zu den Wartungsarbeiten. Inspektion und Wartung sollten mindestens einmal im Jahr durchgeführt und dokumentiert werden. Die Instandsetzung dient zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit der Abdichtung, wenn Schäden festgestellt wurden, bspw. zählen hierzu Arbeiten wie die Erneuerung der Abdichtung im Bereich von Ablösungen und Blasen, Reparaturen oder der bereichsweise Austausch der Nutzschicht sowie die Erneuerung oder Ergänzung von Versiegelungen und Dichtstoffen (z. B. Erneuerung der Dichtstofffase bei wasserbeanspruchten Anschlüssen). Verantwortlich für die regelmäßige Durchführung der Instandhaltungsmaßnahmen sind Eigentümer oder Betreiber des Gebäudes. Es wird empfohlen, die Zuständigkeiten vertraglich zu regeln und ggf. eine Fachfirma mit den Arbeiten zu beauftragen.
Rückblick
In der letzten Ausgabe von QUARTIER haben wir Sie im Teil 1 über die verschiedenen Möglichkeiten der Abdichtung von Balkonen, Loggien und Laubengängen informiert und welche Vorschriften dabei zu beachten sind.
Literatur
[1] DIN 18040: Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude (2010-10), Teil 2: Wohnungen (2011-09), Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum (2014-12); Beuth Verlag, Berlin
[2] DIN 31051:2019-06: Grundlagen der Instandhaltung; Beuth Verlag, Berlin
Der Autor
Prof. Dr.-Ing. Peter Schmidt
1998 erhielt er den Ruf auf die Professur für Baukonstruktion, Ingenieurholzbau und Bauphysik im Department Bauingenieurwesen der Universität Siegen. Prof. Schmidt ist Herausgeber und Autor zahlreicher Veröffentlichungen auf den Gebieten der Bauphysik sowie des konstruktiven Ingenieurbaus. Weiterhin hält er Vorträge zu verschiedenen aktuellen Themen des Bauwesens.